Sprecher dementiert Vorwürfe

Anzeige gegen Boris Johnson wegen mutmaßlicher Lockdown-Verstöße

Boris Johnson muss sich gegenüber weiterer Anzeigen der Regierungsbehörde verantworten.

Boris Johnson muss sich gegenüber weiterer Anzeigen der Regierungsbehörde verantworten.

London. Die zentrale britische Regierungsbehörde hat den früheren Premierminister Boris Johnson wegen weiterer mutmaßlicher Verstöße gegen die Lockdown-Regeln in der Corona-Pandemie angezeigt. Wie das Cabinet Office am Dienstag bestätigte, leitete es Hinweise auf mehrere Verstöße im Londoner Regierungssitz Downing Street und auf dem Landsitz Chequers an die Polizei weiter. Auch die zuständigen Polizeibehörden bestätigten, entsprechende Hinweise erhalten zu haben.

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Ein Sprecher Johnsons sprach der Nachrichtenagentur PA zufolge von „abgekürzten Einträgen in den offiziellen Kalender“, die im Zuge der Vorbereitung auf eine parlamentarische Untersuchung zu Johnsons Äußerungen über Lockdown-Verstöße zutage gekommen seien. Lockdown-Regeln seien in dem Zusammenhang nicht gebrochen worden. Auch Berichte der „Times“, Johnson habe Freunde und Familienmitglieder entgegen der Lockdown-Regeln nach Chequers eingeladen, wies ein Johnson-Vertrauter dem Blatt zufolge zurück.

Bereits 128 Strafbefehle wegen Lockdown-Verstöße

Der konservative Politiker hatte im Zuge des sogenannten Partygate-Skandals als erster amtierender Premierminister Großbritanniens einen Strafbefehl erhalten - insgesamt verhängte die Polizei 128 Strafbefehle wegen Lockdown-Verstößen im britischen Regierungssitz. Ein Bericht stellte der damaligen Regierung ein verheerendes Zeugnis aus.

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Weil er im Parlament aber immer wieder behauptet hatte, es habe keinerlei Verstöße gegeben, soll ein Untersuchungsausschuss klären, ob Johnson absichtlich die Unwahrheit gesagt hat. Mit dem Ergebnis wird innerhalb von Wochen gerechnet. Im schlimmsten Fall droht Johnson der Verlust seines Mandats und damit wohl das Ende seiner politischen Karriere. Die jüngsten Vorwürfe dürften dies nicht einfacher machen.

RND/dpa

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