Ampel stellt Plan für neuen Polizeibeauftragten vor
Ein Beamter der Bundespolizei kontrolliert Reisende am Flughafen.
© Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Berlin. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP wollen analog zur Wehrbeauftragten des Bundestages das Amt eines Polizeibeauftragten schaffen. Die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes, der bald folgen soll, stellten Sebastian Hartmann (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Manuel Höferlin (FDP) am Donnerstag in Berlin vor. Für den Posten ist bereits seit geraumer Zeit der SPD-Innenexperte Uli Grötsch im Gespräch. Der Bayer ist Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und war früher Bundespolizist.
An den Bundespolizeibeauftragten sollen sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch Polizisten selbst wenden können – wenn nötig, vertraulich. Er soll in konkreten Fällen eigenständig ermitteln und dem Parlament Bericht erstatten können sowie jeweils Jahresberichte vorlegen. Dabei soll er Akteneinsicht und Zutritt zu Polizeidienststellen bekommen, wenn das erforderlich erscheint. Der oder die Polizeibeauftragte soll für fünf Jahre gewählt und einmal wiedergewählt werden können. Ein Stab von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll ihm helfen.
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Lehren aus NSU
Mihalic, die selbst als Polizistin gearbeitet hat, sagte: „Die Polizei muss eine neue Fehler- und Arbeitskultur entwickeln.“ In dem Zusammenhang verwies sie auf wiederkehrende Fälle von Rechtsextremismus. Bevor der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) im November 2011 aufflog, hatte die Polizei jahrelang in die falsche Richtung ermittelt. Höferlin betonte zugleich, dass man die Polizei letztlich unterstützen wolle. Die Beamten hätten ja ein Interesse daran, dass Missstände da, wo sie aufträten, behoben würden.
Alle drei Parlamentarier erklärten zudem, dass es weniger um Einzelfälle als um strukturelle Mängel gehen solle. Die Sorge, dass der Polizeibeauftragte in Beschwerden untergehen könnte, haben sie nach eigenem Bekunden nicht. In 14 der 16 Bundesländer gibt es bereits Polizeibeauftragte. Polizeiarbeit ist in erster Linie Ländersache – mit Ausnahme von Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
„Große Verunsicherung“
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Roßkopf, sieht das Vorhaben kritisch. „Unter den Kollegen gibt es Bedenken, denn sie fürchten eine Überwachung“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es gibt ja jetzt schon genug Stellen, an denen Bürger ihren Unmut kundtun können. Zur Kontrolle wäre ein neuer Beauftragter nicht nötig und nicht wünschenswert.“
Roßkopf, der für die Bundespolizei zuständig ist, fügte aber hinzu: „Ein Polizeibeauftragter könnte wie die Wehrbeauftragte des Bundestages auch Anwalt der Polizisten sein. Darin könnte eine Chance liegen. Im Moment herrscht da eine große Verunsicherung.“
Lob von Kriminalbeamten
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, sagte dem RND: „Wir begrüßen das Vorhaben auf jeden Fall, denn der Polizeibeauftragte ist nötig. Dahin könnten sich Kolleginnen und Kollegen wenden – so wie sich jetzt schon Soldaten an die Wehrbeauftragte wenden können. Sie könnten dort über Sachen berichten, die schief laufen.“
Wenn der Bundespolizeibeauftragte seine Arbeit richtig mache, dann werde er im Übrigen zu ähnlichen Schlüssen kommen wie die Gewerkschaften, sagte Peglow weiter. „Außerdem hätten wir dann eine Kontrollinstanz außerhalb der Hierarchie des Ministeriums, die nur dem Parlament verpflichtet ist. Und das wäre eine sehr gute Sache.“