Stein sorgte für Empörung

Verwaltungsgericht: „Corona-Denkmal“ von rechtsextremer Partei in Sachsen muss entfernt werden

Ein von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellter Gedenkstein.

Ein von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellter Gedenkstein.

Dresden. Der von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellter Gedenkstein gegen die Corona-Maßnahmen in Zinnwald nahe der tschechischen Grenze muss entfernt werden. Das gab das Verwaltungsgericht Dresden nach einem Beschluss am Dienstag bekannt. Die Kammer habe aufgeführt, dass wegen der eingravierten Aufschrift des Steins - „Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“ - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe.

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Der Gedenkstein war Ende April von der Kleinstpartei aufgestellt worden und hatte in den vergangenen Wochen bei vielen Menschen für Empörung gesorgt. Gegen eine von der Dresdner Polizei ausgesprochene Verfügung, den Stein zu entfernen und ihn unverzüglich so abzudecken, dass die Inschrift nicht mehr lesbar ist, hatte die Partei zunächst Widerspruch erhoben. Diesen hatte die Polizei zurückgewiesen, woraufhin die Partei Klage erhob.

Verwaltungsgericht nennt viele Gründe für das Urteil

Die Kammer habe nach Abwägung entschieden, dass die Aufschrift auf dem Stein den Anfangsverdacht der Straftatbestände der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung erfülle. Demnach wecke die Aufschrift durch die Verwendung des Begriffs des „Impfexperiments“ die Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten. Dadurch erfolge eine Gleichstellung des Freistaates mit der NS-Diktatur. Zudem werde die sächsische Staatsregierung durch die Verwendung des Begriffs „Kretschmer-Regime“ als eine diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt.

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Der Vorwurf von „Zwangsmaßnahmen“ spreche außerdem den Maßnahmen des Freistaates zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Rechtsstaatlichkeit ab und greife damit die verfassungsmäßige Ordnung an. Auch überschreiten die „deutlich abwertenden Begrifflichkeiten“ selbst unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit den „Rahmen einer im politischen Meinungskampf zulässigen Machtkritik“. Zugleich verhöhne der Gedenkstein die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates. Die Partei kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.

RND/dpa

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