Welche Hunde gelten in Deutschland als „Kampfhunde“?
American Staffordshire-Terrier gelten in 13 Bundesländern als Kampfhund.
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Haustiere sollen für Menschen treue Begleiter sein und ihnen Freude bringen. Gefährlich wird es aber, wenn die Tiere ihre Besitzerinnen und Besitzer oder andere Menschen angreifen. Darüber wird in Deutschland vor allem im Zusammenhang mit Kampfhunden gesprochen.
Bundesweite Aufmerksamkeit erhielt zuletzt der Fall des Kampfhundes „Chico“, der eine 52-Jährige und ihren 27-jährigen Sohn in ihrer Wohnung zu Tode biss. Als im Jahr 2000 zwei Kampfhunde einen 6-Jährigen auf einem Schulhof in Hamburg töteten, beschloss die Politik strengere Regeln für Kampfhunde. Die Regelungen sind sowohl für Hundehalterinnen und -halter relevant als auch für Menschen, die große Angst vor Hunden oder um ihre Kinder haben.
Welche Hunde gelten als Kampfhunde? Was folgt daraus? Und wie regeln die einzelnen Bundesländer den Umgang mit Kampfhunden? Eine tierrechtliche Übersicht.
Was bedeutet Listenhund?
Wenn umgangssprachlich von einem Kampfhund die Rede ist, ist damit eigentlich der rechtliche Begriff Listenhund gemeint. Das Wort bezieht sich auf Rasselisten, die in den meisten Bundesländern geführt werden und besonders aggressive Hunderassen führen. Nach dem Hamburger Fall wurde 2001 ein Hundeverbringungs- und -einfuhrgesetz beschlossen. Demnach gilt für vier Hunderassen aufgrund ihrer Gefährlichkeit ein Einfuhrverbot nach Deutschland. Die vier Rassen sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Das bundesweite Einfuhrverbot gilt auch für Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
Weitere konkrete und unterschiedliche Regelungen zu Kampfhunden finden sich in den Landesgesetzen der 16 Bundesländer.
Warum wird ein Hund als Listenhund geführt?
Die Geschichte der Kampfhunde hat tatsächlich mit Kämpfen zu tun: Bulldoggen und Terrier etwa wurden gezüchtet, um bei Hundekämpfen gegen andere Tiere zu kämpfen. Wenngleich diese barbarische Praxis in Europa seit über hundert Jahren verboten ist, geht aus Sicht des Gesetzgebers weiterhin ein höheres Gefahrenpotenzial von bestimmten Rassen aus. Welche Rassen als Kampfhunde eingestuft werden, unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Generell dienen die Polizei- und Hundegesetze in diesen Punkten dem Schutz der Bevölkerung.
Welche Hunderassen gelten als Kampfhunde?
Die Rasselisten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In allen 13 Ländern, die solche Listen führen, steht aber eine Hunderasse auf der Liste der besonders gefährlichen Kampfhunde: der American Staffordshire-Terrier. In vielen Ländern gelten außerdem Pitbull-Terrier, Bullterrier, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen als Kampfhunde.
Generell können auch Hunde als Listenhunde geführt werden, die nicht aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als Gefahr eingestuft werden. Eine genaue Übersicht zu den Rasselisten und Kampfhundregelungen der Bundesländer findet sich am Ende dieses Textes. Einzig Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine allgemeinen Rasselisten.
Was sind die Konsequenzen, wenn ein Hund als Listenhund gilt?
Wie die Bundesländer mit Kampfhunden umgehen, ist sehr unterschiedlich. In den meisten Ländern müssen die Hunde unverzüglich den Behörden gemeldet werden, viele Bundesländer verlangen außerdem einen „Sachkundenachweis“, damit die Haltung eines Kampfhundes genehmigt wird. Außerdem kann die Einstufung als Kampfhund einen Einfluss darauf haben, ob die Haltung in der Mietwohnung von der Vermieterin oder dem Vermieter erlaubt wird. In manchen Regionen dürfen Listenhunde generell nur gehalten werden, wenn ein amtstierärztliches Gutachten vorliegt, das dem Tier keine gesteigerte Grundaggressivität bescheinigt.
Kampfhund: Was ist ein Wesenstest?
Ein Wesenstest prüft, ob von dem Kampfhund eine hohe Aggressivität ausgeht und ob der Hund auf die Halterin oder den Halter hört. Je nach Region wird der Verhaltenstest von Tierärzten, dem Ordnungsamt oder dem Veterinäramt durchgeführt. Ein Wesenstest kann zwischen 50 und 200 Euro kosten, der Preis liegt aber meist im unteren Bereich dieser Spanne. In einigen Regionen ist der Test verpflichtend für die Haltung eines Kampfhundes, die ansonsten grundsätzlich verboten ist. Generell gilt ein Wesenstest als Beleg dafür, dass der Hund nicht übermäßig gefährlich ist. Ein Wesenstest kann sowohl für Kampfhunde oder Mischlinge angeordnet werden als auch für Hunde, die durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind.
Welche Hunde stehen auf den Rasselisten der 16 Bundesländer?
Die unterschiedlichen Regeln in den 16 Bundesländern werden im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Diese Hunde gelten in Deutschland als Kampfhunde beziehungsweise als Problemhunde. Wichtig: Auch Mischlinge mit den entsprechenden Rassen fallen in den Bundesländern unter die aufgezählten Restriktionen.
Listenhunde in Baden-Württemberg
Im Südwesten der Republik gelten folgende drei Hunderassen als besonders gefährlich:
- American Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
- Pitbull-Terrier
Neun weitere Rassen können als Kampfhunde gelten, wenn sie besonders aggressiv gegenüber Menschen oder Tieren sind.
Laut Kampfhundeverordnung braucht man in Baden-Württemberg eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, wenn man einen Kampfhund halten will. Für Kampfhunde über sechs Monaten gilt in der Öffentlichkeit eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Status als Kampfhund kann durch einen Wesenstest von einem Amtstierarzt oder einem Polizeihundeführer widerlegt werden.
Listenhunde in Bayern
Laut Gesetz gelten in Bayern folgende Hunderassen als Kampfhunde:
- Pitbull
- Bandog
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Terrier
- Tosa Inu
14 weitere potenziell gefährliche Hunde werden in der zweiten Kategorie geführt, ihre Aggressivität kann durch ein Gutachten widerlegt werden. Wer einen Listenhund als Haustier haben möchte, braucht eine behördliche Genehmigung. Haltung, Erwerb und Abgabe eines gefährlichen Hundes müssen der örtlichen Gemeinde gemeldet werden. Für große und gefährliche Hunde gilt eine Leinenpflicht. In großen Städten wie München gilt für Listenhunde zudem eine Maulkorbpflicht.
Listenhunde in Berlin
In Berlin gelten diese Rassen als Kampfhunde:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
- Tosa Inu
- Mastiff
- Bullmastiff
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
Wer einen Listenhund in Berlin hält, muss dies innerhalb von acht Wochen bei den Behörden anmelden und folgende Dokumente einreichen: Führungszeugnis, bestandenen Wesenstest sowie einen Sachkundenachweis. Dieser wird auch Hundeführerschein genannt. Für gefährliche Hunde gilt in Berlin ab sechs Monaten ein Maulkorbzwang − auch in Hundeauslaufgebieten.
Listenhunde in Brandenburg
Im Nachbarland Brandenburg gelten fünf Rassen als unwiderlegbar gefährlich, ihre Haltung ist verboten. Das betrifft folgende Listenhunde:
- American Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Tosa Inu
Weitere 14 Hunderassen gelten als widerlegbar gefährlich. Hunde dieser Kategorie müssen behördlich genehmigt werden. Außerdem braucht eine Halterin oder ein Halter ein Führungszeugnis, einen bestandenen Wesenstest sowie einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein). Ferner gilt für diese Kampfhunde eine Chippflicht.
Listenhunde in Bremen
In Bremen gelten vier Hunderassen als besonders gefährlich:
- Pitbull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
Die Haltung dieser Rassen oder Kreuzungen mit diesen Rassen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Die Gesetzeslage in Bremen ist eine der strengsten in Deutschland. Lediglich Listenhunde aus Tierheimen, die nicht aggressiv auffällig geworden sind, können zur Haltung freigegeben werden. Halterinnen oder Halter benötigen ein Führungszeugnis.
Listenhunde in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Kategorien von Listenhunden: grundsätzlich gefährliche Listenhunde, verhaltensauffällige Hunde und Listenhunde, bei denen eine höhere Aggressivität vermutet wird. Als grundsätzlich gefährliche Listenhunde gelten in Hamburg:
- Pitbull-Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
Hunde, die durch gefährliches Anspringen von Menschen oder Tieren aufgefallen und bissig sind, werden in die zweite Kategorie eingestuft. Weiterhin führt der Stadtstaat eine Liste mit elf Hunderassen, bei denen eine hohe Aggressivität vermutet wird. Nur die Hunde der dritten Kategorie können nach bestandenem Wesenstest rechtlich wie normale Hunde eingestuft werden.
Wer Hunde aus diesen Kategorien halten will, braucht eine behördliche Genehmigung. Dafür wird auch ein Führungszeugnis benötigt, zudem ist der Besuch einer Hundeschule verpflichtend. Listenhunde müssen in Hamburg kastriert werden. Außerdem gilt im Stadtgebiet eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Kampfhunde.
Listenhunde in Hessen
In Hessen wird bei folgenden Hunderassen eine gesteigerte Aggressivität vermutet:
- American Staffordshire-Terrier
- Pitbull-Terrier
- American Pitbull-Terrier
- Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Rottweiler
und vier weitere Rassen.
Hessen führt nur eine Kategorie von Listenhunden. Wer einen Listenhund halten will, braucht eine behördliche Genehmigung, bei der ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
Nach Einzelfallprüfung können auch andere Hunde als Listenhunde geführt werden. Listenhunde müssen in Hessen gechipt sein und in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden. Eine bestandene Wesensprüfung kann von der permanenten Leinenpflicht befreien.
Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gelten vier Hunderassen als gefährlich und werden als Listenhunde geführt:
- American Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Für eine Haltung braucht man eine behördliche Genehmigung und ein Gutachten eines Amtstierarztes, dass der Hund nicht übermäßig aggressiv ist. Zudem wird ein Hundeführerschein (Sachkundenachweis) benötigt. Diese Auflage kann auch für Hunde gelten, die Menschen oder andere Tiere angegriffen haben. Nach bestandener Wesensprüfung kann ein Listenhund zeitlich befristet von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit werden.
Listenhunde in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es im Gegensatz zu den meisten Bundesländern keine Listenhunde. Stattdessen sind Hundehalterinnen und -halter generell verpflichtet, einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein) abzulegen. Spätestens nach sechs Monaten müssen zudem alle Hunde mit Transpondern gechipt werden. Kommt es zu einem aggressiven Vorfall, etwa, wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier beißt, wird nach einem Hinweis an die Behörden eine Wesensprüfung durchgeführt.
Listenhunde in Nordrhein-Westfalen
In NRW sind folgende Hunderassen laut Landeshundegesetz gefährlich:
- American Staffordshire-Terrier
- Pittbull-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
Auch in Nordrhein-Westfalen braucht man eine behördliche Genehmigung zur Haltung dieser Hunderassen. Für sie gilt zudem eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese kann lediglich durch die örtliche Behörde aufgehoben werden, wenn es als erwiesen gilt, dass der Hund nicht gefährlich ist.
Ferner gilt für eine längere Liste an Rassen eine Meldepflicht bei Behörden am Wohnort. Diese gilt auch für große oder schwere Hunde: die sogenannte 40/20-Regel, die einige Länder nach NRW-Vorbild übernommen haben. Dabei gilt ein Hund als groß oder schwer und somit potenziell gefährlich, wenn die Schulterhöhe mindestens 40 Zentimeter oder das Gewicht des Tiers mindestens 20 Kilogramm beträgt.
Listenhunde in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gelten drei Hunderassen als besonders gefährlich und zählen als Listenhunde:
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- American Pitbull-Terrier
Aufgrund aggressiven Verhaltens können auch andere Hunde als gefährlich eingestuft werden. Für die Haltung eines Listenhunds braucht man eine Genehmigung. Dafür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, außerdem ein Führungszeugnis und ein Hundeführerschein (Sachkundenachweis). Für diese Hunde gilt in der Öffentlichkeit grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Listenhunde im Saarland
Das Saarland hat mit seinem Nachbarland Rheinland-Pfalz eine identische Rasseliste:
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- American Pitbull-Terrier
Auch hier braucht man zum Halten dieser Hunde eine Genehmigung: Dafür werden ein Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) verlangt. In der Öffentlichkeit gilt eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Von dieser kann ein Hund befreit werden durch einen bestandenen Wesenstest. Hunde können auch als gefährlich eingestuft werden, wenn sie aggressiv gegenüber Menschen oder Tieren und zum Beispiel bissig waren.
Listenhunde in Sachsen
In Sachsen werden Listenhunde nur in einer Kategorie geführt. Als generell gefährlich gelten:
- Bullterrier
- American Staffordshire-Terrier
- Pitbull-Terrier
Für sie gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Wer einen Listenhund halten möchte, muss dies in Sachsen den Behörden mitteilen und ein Führungszeugnis sowie einen Hundeführerschein vorlegen. Weiterhin können Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie etwa Tieren nachstellen oder aggressiv gegenüber Menschen aufgetreten sind. Die Einstufung als Listenhund kann allerdings mit einem bestandenen Wesenstest widerlegt werden.
Listenhunde in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind vier Hunderassen als gefährlich gelistet:
- American Staffordshire-Terrier
- Pitbull-Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire-Bullterrier
Außerdem können Hunde aufgrund von Einzelfallprüfungen als gefährlich eingestuft werden. Bei den Listenhunden der vier Rassen muss ein Wesenstest abgelegt werden. Für alle als gefährlich eingestuften Hunde muss eine behördliche Genehmigung vorliegen, damit der Hund gehalten werden darf.
Listenhunde in Schleswig-Holstein
Neben Niedersachsen hat auch Schleswig-Holstein keine pauschale Rasseliste. Stattdessen gilt im Norden ein Hund als gefährlich, wenn er durch aggressives Verhalten auffällig wurde. Für gefährliche Hunde gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Außerdem müssen Halterinnen und Halter einen Hundeführerschein ablegen. Sofern ein Hund als gefährlich eingestuft wurde, kann 24 Monate danach ein Wesenstest abgelegt werden, um das zu widerlegen.
Listenhunde in Thüringen
Thüringen ist die dritte Ausnahme unter den deutschen Bundesländern: Auch der Freistaat aus Mitteldeutschland führt keine Rasseliste mehr. Stattdessen werden Hunde nach entsprechenden Vorfällen als gefährlich beurteilt. Wenn es zu einem Vorfall kommt, muss auch hier ein Wesenstest abgelegt werden. Es gibt also quasi eine Unschuldsvermutung für das Tier - bis zum Ergebnis des Tests. Zum Ablegen eines Hundeführerscheins gibt es außerdem finanzielle Anreize: Wer einen Sachkundenachweis erbringt, zahlt in Thüringen weniger Hundesteuer.